Wir sind die Profis für Garten- und Landschaftsbau

Die Firma Jos Sarneel Gartengestaltung wurde 1985 gegründet.
Unser Team blickt also auf mehrere Jahre Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau zurück.

Zu unseren Aufgabenbereichen gehören Neuanlagen, Umgestaltung und Pflege von Anlagen, Gärten und Freiflächen. Wir verarbeiten Natur- und Betonsteine, bauen Teiche, Zäune und Trockenmauern und vieles mehr.

Auf unserer Internetseite erhalten Sie einen Eindruck über Umfang und Art unserer Leistungen, zu einer persönlichen Beratung vor Ort sind wir gerne bereit. Wir beraten und betreuen Sie in allen Fragen rund um Ihren Garten.

Wir sind außerdem „Zertifizierter Gardena Competence Partner“ und können Sie bei der Planung und Ausführung Ihrer Bewässerungsanlage bestens betreuen.

Bewässerungsanlagen

• Gardena

Mähroboter

• Gardena
• Husqvarna

Gartenpflege

• Schnittarbeiten
• Mäharbeiten
• Pflege der Blumenbeete

Bepflanzung

• Bäume
• Sträucher
• Hecken
• Stauden

Gartenteich Jos Sarneel Alzenau

Teichanlagen

• Wasserläufe
• Quellsteine
• Teichfilter

Naturstein Mauer Jos Sarneel Alzenau - Gartengestaltung im Raum Hanau-Aschaffenburg

Natursteinarbeiten

• Pflastern
• Treppen
• Trockenmauern
• Steingärten

Jos Sarneel Alzenau Gartengestaltung Zaun

Zaunarbeiten

• Holzzäune
• Stabgitterzäune
• Maschendrahtzäune
• Lebende Pflanzzäune

Gartenumgestaltung

• Erdarbeiten
• Bewässerungsanlagen

Rasenarbeiten

• Rasenansaat
• Rollrasen
• Vertikutieren
• Düngen

Wir sind Fachkräfte für den sicheren Kinderspielplatz
mit Sachkundenachweis gemäß DIN EN 1176

2011 hat Jos Sarneel bei der TÜV SÜD Akademie GmbH erfolgreich eine Fortbildung „Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz – Sachkundenachweis gemäß DIN EN 1176“ absolviert und ist damit berechtigt die jährliche Hauptuntersuchung (§823 BGB) von Kinderspielplätzen durchzuführen.
Außerdem können wir Sie bei der fachgerechten Planung und deren Umsetzung bei neuen Spielplätzen und der Instandhaltung bereits vorhandener Anlagen unterstützen.

Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar

Von Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt können 20 % der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 Euro jährlich, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden (Steuerermäßigung). Zu den Arbeitskosten zählen auch Maschinenmieten, Fahrtkosten usw., nicht jedoch Materialkosten.

Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010 enthält eine Liste, was zu den Handwerkerleistungen zählt. Wichtig ist, dass nichts Neues entsteht, sondern nur etwas repariert oder instandgesetzt wird. Außerdem muss die Handwerkerleistungen auf dem eigenen Grundstück erbracht werden, eine Fernsehreparatur in der Werkstatt des Händlers ist also nicht absetzbar, eine Reparatur vor Ort aber schon.

Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade
  • Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Boden
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung von Küche oder Bad
  • Wartung und Reparatur von elektrischen Geräten wie Waschmaschine, Herd, TV, PC
  • Gartenarbeiten
  • Schornsteinfeger
  • Aufstellen eines Gerüsts
  • Straßenreinigung